BGR 191 Einlagen für Sicherheitsschuhe


Oft kommen Kunden mit Krankenkassenrezepten zu uns ins Haus. Wenn dann auf der Verordnung steht „Ein Paar Einlagen für Sicherheitsschuhe“ ist dies Rezept so nicht abrechenbar.

Warum?

Die Krankenkassen zahlen nur für Hilfsmittel, die den privaten Bereich umfassen. Für die Kosten einer Sicherheitschuheinlage kommt

  • Die Rentenversicherung
  • Die Berufsgenossenschaft (zB Nach Unfall)
  • Der Arbeitgeber auf.

Warum nicht die Krankenkasse, die hat doch sonst auch immer bezahlt?

Ja- früher. Inzwischen hat sich das geändert.

EINLAGEN FÜR SICHERHEITSSCHUHE MÜSSEN NACH BGR 191 GEPRÜFT SEIN, SONST IST IM FALL EINES UNFALLES KEIN VERSICHERUNGSSCHUTZ DA!!!

Hintergrund ist folgender: Sicherheitsschuhe, die Öl-, Säurefest und Antistatisch sind, unterliegen einem strengen Prüfverfahren, um den Benutzer vor Gefahren zu schützen. Dabei wird jedes Schuhmodell mit etlichen Probepaaren getestet.

Eine Einlage ändert unter Umständen das Antistatikverhalten der geprüften Schuhe. Und bei der Stahlkappe wird geprüft, ob die Resthöhe, nachdem eine Last von 500 kG darauf gefallen ist, noch ausreicht.

Dieses Prüfverfahren ist durch uns nicht machbar. Deswegen dürfen wir nur geprüfte Einlagenrohlinge verwenden. Und diese werden jeweils für die Schuhmodelle ausgewählt.

Wie klappt das mit der Bezahlung?

Als erstes wird geprüft wer zu zahlen hat. Bei der Rentenversicherung wird ein Antrag eingereicht. Diesen findet man hier auf unserer Homepage. Die relevanten Punkte haben wir schon gekennzeichnet, Unnötiges ist schon gestrichen. (Deswegen unbedingt von unserer Homepage holen- woanders gibt es das nicht!)

Diesen Antrag ausfüllen, damit zum Arzt gehen, und diesen das im Antrag enthaltene Verordnungsformular ausfüllen lassen. Dann den Antrag zu uns bringen. Wir überprüfen alles auf Vollständigkeit und senden den Vorgang an die Rentenversicherung. Die genehmigt die Einlagen und dann (!) können wir die Einlagen fertigen.

Das hört sich nach viel Aufwand an. Ist es das wert?

Ja- und zwar besonders für den Versicherten. Als erstes werden Unfälle verhindert- und damit menschliches Leid- und im Zweifel das eigene. Wer plant schon einen Betreibsunfall? Oder: wer von den fast 4000 Verkehrstoten in DE pro Jahr hatte den eigenen Tod im Kopf, als er von zu Hause losfuhr?

Antistatik ist deswegen so wichtig, weil die Ladung, die sich auf der Körperoberfläche befindet, über die Schuhsohle ständig geerdet wird. Sonst bekommt man diese Entladungsblitze. In allen Betrieben, bei denen der Explosionsschutz ernst genommen werden muß, ist das enorm wichtig. Auch wegen der Haftpflicht. Wenn zB ein Fremdbetrieb ungesicherte, unzertifierte Schuhe bei den Mitarbeitern zuläßt, und es passiert ein größerer Schaden- dann ist die Haftpflichtfrage zu stellen. (Man stelle sich das vor- in einem der Industriebetriebe in Brunsbüttel)

 

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